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Mit Mein Rufretter-Anwaltschaft Schützen Sie Ihren Ruf!

Warum Wir?

Unternehmen müssen negative Bewertungen in Kauf nehmen. Allerdings dürfen Rezensionen nicht gegen die geltende Rechtsprechung verstoßen. Ist dies bei Dir der Fall, so Kannst Du die Löschung der Bewertung beantragen. Viele Unternehmen versuchen zunächst die Bewertungen im Alleingang löschen zu lassen. Leider häufig ohne Erfolg. Wir kennen uns mit der aktuellen Rechtsprechung bestens aus und wissen, welcher Ton die Musik macht.

Da unsere Mitarbeiter seit vielen Jahren einen regen Briefaustausch mit den Rechtsabteilungen der Bewertungsportale pflegen, wissen sie genau, welche Möglichkeiten bestehen. Hast Du eine Rezension erhalten, die unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken oder Beleidigungen enthält, so solltest Du direkt reagieren. Falschaussagen lassen sich zudem feststellen, da der Rezensent immer in der Beweispflicht ist.